Welpen 2010



Durch eine anonyme Mail wurden wir über die Belegung einer unserer ehemaligen Nothündinnen aufmerksam gemacht.
Am Tag darauf lagen mir sogar die Fotos der Welpen vor, mit denen sie mittlerweile bereits im Internet zum Verkauf angeboten wurden.

Da wir die betroffene Familie X wegen Umzugs an ihrem alten Wohnort nicht erreichen konnten, stellten wir intensive Nachforschungen an, um ihren aktuellen Aufenthaltsort in Erfahrung zu bringen. Dies gelang uns auch schließlich.

Wir versuchten eine Kontrolle zu organisieren, aber wie zu erwarten war, bekamen wir keinen Zugang, um uns vom Zustand unserer Nothündin zu überzeugen. Erst nachdem unser Mitglied, Rechtsanwältin Dr. C. Kohl, eingeschaltet wurde, erhielt diese ein Fax von Familie X, in dem die Belegung der Hündin, sowie die Existenz von Welpen verneint wurden.

Da es sich um 12 Welpen ( 2 waren bereits verstorben), die mit einem Verkaufspreis von je 550 € im Internet angeboten worden waren handelte, beantragten wir sofort eine Eilverfügung durch unsere Rechtsanwältin beim Landgericht. Diese wurde dann auch freitags von einer Richterin erlassen. Der Familie X wurde gerichtlich - bei Androhung einer Geldstrafe von 50.000 € bzw. 6 Monate Haft - bis zur Klärung des Sachverhalts untersagt, die Welpen zu verkaufen, oder zu "verschenken".

Nur 1 Woche später hatten wir bereits einen Termin beim Landgericht Saarbrücken, bei dem die Eigentumsverhältnisse klargestellt und die Gültigkeit unseres Vertrags bestätigt wurde. Laut Vertrag sind wir nicht nur Eigentümer der Hündin, sondern auch deren Welpen. So steht es klar im Vertrag und so wurde er von Frau X unterschrieben und vom Gericht bestätigt.

Mittlerweile waren nur noch 8 Welpen am Leben.

Die Behauptung von Frau X gegenüber der Richterin, es sei ein Versehen gewesen, das bei einem Spaziergang mit dem Rüden passiert sei, wurde mit klaren Worten seitens der Richterin wenig freundlich als unglaubwürdig kommentiert.

Da die Welpen zu dem Zeitpunkt erst 4 Wochen alt waren, wurde uns ein wöchentliches Besuchsrecht zugesprochen, damit wir uns davon überzeugen konnten, dass es den Welpen und der Mutter gut gehe. Dieses Besuchsrecht wurde auch von uns - in Begleitung einer Tierärztin - wahrgenommen, die die Welpen gleich untersuchte, entwurmte, sowie schriftlich dokumentierte.

Für die Mutterhündin bekam die Familie die Auflage zur Kastration der Hündin unter Einhaltung eines festgelegten Zeitrahmens. Bei Nichteinhaltung dieser Auflage, ginge auch diese sofort in unser Eigentum zurück. Gerichtlich wurde auch hier betätigt, dass gegen die Auflagen unseres Vermittlungsvertrages verstoßen wurde. Da die Mutterhündin in einem guten Zustand war, durfte sie unter den vorgenannten Auflagen vorerst in der Familie bleiben.

Fazit:
Unter § 2 wird in unseren Vermittlungsverträgen klar dargelegt, dass wir von der BNH eine Belegung unserer Nothündinnen bzw. einen Deckakt unserer Rüden strengstens untersagen. Dies gilt als besonders grober Vertragsverstoß und wird von uns mit allen Mitteln geahndet.

Wir nehmen unsere Fürsorgepflicht für unsere Nothunde sehr ernst und wollen das Wohlergehen in den neuen Familien durch die Inhalte unseres Vermittlungsvertrags sicherstellen. Dies bedeutet aber auch, dass wir bei Missachtung alles daran setzen, die Vertragsvereinbarungen - wenn nötig per Gerichtsbeschluss - konsequent durchzusetzen.

Familie X hätte uns besser im Vorfeld über das "angebliche Malheur" informieren sollen. Dann hätten wir gemeinsam nach einer Lösung gesucht und sicher auch gefunden.

Nun aber entfällt nicht nur der Verkaufserlös für die Welpen, sondern es fallen auch hohe Gerichts- und Rechtsanwaltkosten für die Familie an (Streitwert 6000 €). Dazu kommen noch die Kastrationskosten für die Hündin.

Vera Dengel
Ansprechpartnerin: Rheinland-Pfalz / Saarland / Hessen


An dieser Stelle auch einen Dank an Christel und Peter von der "Tierhilfe Grenzenlos", an Ellen und Bernd, sowie an Frau Dr. C. Kohl für die Nachforschungen, Fahrten, Welpenbesuche und Unterstützung bei Gericht.