| Tötung von zwei Boxern
18.05.2010
Sehr geehrte Frau Laue,
vielen Dank für Ihre e-Mail vom 14.05.2010.
Bedauerlicherweise hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ein Eigentumsdelikt durch die Beschuldigten M. und H. verneint. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth geht also nicht von einer Unterschlagung gemäß § 246 StGB aus. Dieser Beurteilung hat sich der Generalstaatsanwalt in Nürnberg angeschlossen.
Eine weitere Strafanzeige wegen Unterschlagung wäre daher ohne Aussicht auf Erfolg.
Ein Klageerzwingungsverfahren gemäß § 172 StPO ist binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg möglich. Sollte das Gericht den Antrag verwerfen, können für den Antragsteller nicht unerhebliche Kosten anfallen. Diese Kosten müssten Sie selbst tragen. Ihre Kooperation mit dem Aktion Tier beinhaltet die Kostenübernahme nicht. Erfahrungsgemäß sind die Erfolgsaussichten derartiger Klageerzwingungsverfahren äußerst gering.
Ich kann Ihnen daher nicht raten, ein Klageerzwingungsverfahren einzuleiten.
Sollten Sie trotz der geringen Erfolgsaussichten und des nicht unerheblichen Kostenrisikos ein Klageerzwingungsverfahren betreiben wollen, bitte ich, mir dies mitzuteilen, damit der Antrag rechtzeitig bei Gericht eingereicht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
D. Geßler
Rechtsanwalt
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