Tötung zweier Hunde: die Verurteilung

14.01.2010

Bünde (p.p.).
Zu elf Monaten plus einem Monat Reststrafe - insgesamt ein Jahr Haft ohne Bewährung - hat das Amtsgericht Bünde gestern den 24-jährigen Michael W. verurteilt. Er hatte gestanden, am 27. August 2009 auf dem Bünder Doberg seine Schäferhündin qualvoll getötet zu haben. Er hatte die Schnauze des Tieres mit Klebeband umwickelt und den Vierbeiner dem sicheren Tod durch Überhitzung und Stress ausgeliefert.

Das Gericht wertete die Ausübung der Tat als besonders grausam. Es verzichtete angesichts einer negativen Sozialprognose des Täters und des Umstandes, dass er schon drei Wochen später erneut einen Hund gequält hatte, außerdem darauf, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, und sprach gegen W. ein fünfjähriges Tierhalteverbot aus. Strafmildernd war lediglich der Umstand, dass Michael W. nach anfänglichem Leugnen vor der Polizei doch ein volles Geständnis abgelegt hatte. Außerdem wurde der Mann nach Lüftung seiner Identität im Internet so massiv von Tierschützern bedroht, dass man das, so das Gericht, durchaus bereits als eine Art Strafe werten könne.

Die Tierschützer, die 24.000 Unterschriften für ihre Forderung nach Verhängung der möglichen Höchststrafe (drei Jahre Haft) gesammelt hatten, belagerten gestern das Bünder Amtsgericht, weil in dessen großem Saal lediglich Platz für 20 Zuhörer war. Der Angeklagte wurde unter Polizeischutz aus der Haft nach Bünde gebracht, Beobachter des Prozesses mussten sich gründliche Sicherheitskontrollen gefallen lassen.