Ab 01. Oktober 2004 gelten für alle Hunde, Katzen und Frettchen
strengere, EU-einheitliche Bestimmungen
Tollwut stellt eine große Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier dar. Aus diesem Grund gelten ab 01. Oktober 2004 für alle Hunde, Katzen und Frettchen strengere, EU-einheitliche Bestimmungen.
Tiere, die diese Bestimmungen nicht erfüllen, werden an der ersten Grenze der EU entweder
- ins Herkunftsland zurückgesandt oder
- auf Kosten der Besitzer für bis zu sechs Monate in amtliche Quarantäne genommen (hierbei können Kosten in Höhe von 3000 Euro entstehen) oder
- müssen unter Umständen auch getötet werden! (z.B. wenn keine Quarantäneplätze mehr verfügbar sind)
Reisen innerhalb der Europäischen Union:
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen alle Hunde, Katzen und Frettchen folgende Grundbedingungen erfüllen:
- sie müssen mittels Mikrochip oder
- übergangsweise bis 02.07.2011 mittels lesbarer Tätowierung - individuell gekennzeichnet sein;
- sie müssen eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben, d.h. die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage, höchstens aber 12 Monate vor der Reise erfolgt sein und das Tier muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens drei Monate alt gewesen sein;
- für die Tiere muss ein korrekt ausgestellter EU-Heimtierpass, in dem Impfung und Kennzeichnung eingetragen sind, mitgeführt werden.
- Für Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich gelten zusätzliche Bestimmungen!
Einreise / Heimreise aus Drittländern:
Für eine Einreise bzw. Heimreise aus Drittländern (Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören z. B. Türkei) gelten in der Regel gesonderte Bestimmungen (aufwendige Laboruntersuchung, lange Quarantänezeit, keine Jungtiere, etc.). Über die jeweiligen Anforderungen können Sie sich bei Ihrem Veterinäramt oder unter
informieren.
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