Geprüfte Organisation mit Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz

Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, sprich gewerbsmäßige Tierhalter, benötigen eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit.

Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller zwingend seine Qualifikation nachweisen.

Das heißt: Er muss belegen können, dass er die Sachkunde für die Tierart besitzt, mit der er umgehen will.

Damit sollen das Leben und Wohlbefinden der Tiere, die sich in seiner Obhut befinden, geschützt und tierschutzwidrige Haltungs- oder Zuchtbedingungen verhindert werden.

Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html