Änderungen und Verbote der Tierschutz-Hundeverordnung 2022 auf einen Blick
- Gassipflicht: Ein ausgewachsener Hund muss mindestens zweimal täglich einen Auslauf von nicht weniger als einer Stunde erhalten
- Haltung in Räumen (mit Räumen sind in erster Linie Scheunen oder andere nicht dauerhaft bewohnte Flächen gemeint): Ein Hund muss die Möglichkeit haben, ins Freie zu schauen (sog. Blick ins Freie).
- Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft, unter anderem, um eine ausreichende Sozialisation der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten.
- In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen.
- Eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen wird vorgegeben. Dies gilt sowohl für gewerbsmäßige als auch private Züchter.
- Verbot von Stachelhalsbändern oder andere schmerzhafte Mittel beim Training, der Ausbildung und der Erziehung zu verwenden.
- Die Anbindehaltung von Hunden wird grundsätzlich verboten.
- Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, wird ein Ausstellungsverbot erlassen.
- Das Ausstellungsverbot ist dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern umfasst alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen.
- Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.
Bußgeldkatalog für Tierquälerei von Hunden
- Hund misshandeln: Straftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert; Tier wird entzogen; Verbot erneut Tiere zu halten
- Hund töten: Straftat laut § 17 TierSchG; Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren; Verbot erneut Tiere zu halten
- Als Besitzer seinen Hund nicht füttern oder nicht ausreichend pflegen: Straftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren; Tier wird entzogen; Verbot erneut Tiere zu halten
- Versuchte oder fahrlässige Misshandlung eines Hundes: Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Tier wird entzogen; Verbot erneut Tiere zu halten
- Hund aussetzen: Ordnungswidrigkeit; Bußgeld bis zu 25.000 Euro
- Hund stehlen, durch Hehlerei verkaufen oder unterschlagen: Unterschiedliche Strafbestände aus dem StGB; Geld- oder Freiheitsstrafe
- Tierpornografisches Material herstellen oder vertreiben: Strafbar nach § StGB 184 a; Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Ordnungswidrigkeiten bei der Hundehaltung
- Leinenpflicht missachtet: Von der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld
- Kot des Hundes nicht entfernt: Von der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld
- Listenhund trägt im öffentlichen Bereich keinen Maulkorb: Von der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld
- Im öffentlichen Bereich den Hund ohne Halsband laufen lassen: Von der jeweiligen Gemeinde festgesetztes Bußgeld
- Allgemeine Aufsichtspflicht nicht eingehalten: Im Schadensfall haftet der Besitzer; fällt sein Hund jemanden an, kann es zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung oder Totschlag kommen.
Quelle: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html
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Was für eine liebe Idee Wir sagen im Namen unserer Schützlinge von ganzem Herzen Danke. Guten Morgen liebes Boxernothilfe-Team, gestern Abend habe ich Geburtstag gefeiert und eine Boxer-Spardose aufgestellt (sh. Foto). Es sind 80 Euro zusammengekommen, die ich noch um 20€ aufstocken werde. Die 100 € überweise ich heute noch an Sie. Weiterhin viel Energie...Continue reading→
Geprüfte Organisation mit Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, sprich gewerbsmäßige Tierhalter, benötigen eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller zwingend seine Qualifikation nachweisen. Das heißt: Er muss belegen können, dass er die Sachkunde für die Tierart besitzt, mit der er umgehen will. Damit sollen das Leben und Wohlbefinden der Tiere,...Continue reading→
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Um Haaresbreite hätte sein Heißhunger einen jungen Labrador das Leben gekostet. Er hatte sich 100 zuckerfreie Kaugummis seines Besitzers einverleibt. Der schwer über die Lippen kommende Name des für den Hund lebensbedrohlichen Giftstoffs im Kaugummi lautet Xylitol – einen Austauschstoff für Zucker. Er ist in vielen Lebensmitteln enthalten. So kommt er in etlichen kalorienarmen Süßigkeiten...Continue reading→