Paragraph 11
Boxerhof > Bad Oeynhausen
Menschen, die beruflich mit Tieren umgehen, sprich gewerbsmäßige
Tierhalter, benötigen eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller zwingend
seine Qualifikation nachweisen. Das heißt: Er muss belegen können, dass
er die Sachkunde für die Tierart besitzt, mit der er umgehen will.
Damit sollen das Leben und Wohlbefinden der Tiere, die sich in seiner
Obhut befinden, geschützt und tierschutzwidrige Haltungs- oder
Zuchtbedingungen verhindert werden.