Was muss ich tun, wenn ich mich für einen Boxer der BNH interessiere? - Boxer Nothilfe Deutschland e.V.

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Was muss ich tun, wenn ich mich für einen Boxer der BNH interessiere?

Boxer > Infos zur Vermittlung

Grundsätzlich hat jeder die gleichen Chancen, einen von uns betreuten Notboxer als Familienmitglied übernehmen zu können. Das Wohl des Tieres steht bei der Auswahl des zukünftigen Besitzers an oberster Stelle und es ist unser Anliegen, sowohl dem Boxer, als auch den neuen Besitzern gerecht zu werden. Wer einen Boxer zum "Billig-Tarif" sucht, ist bei uns nicht an der richtigen Stelle.

Unsere neuen Familien sollten dem Tierschutzgedanken verbunden und hieraus gewillt sein, einem notleidenden Tier ein neues Zuhause geben zu wollen.

Wenn Sie sich für einen unserer Boxer interessieren, dann ist der Ablauf folgender:

1. Sie füllen den online Fragebogen aus.

2. Sie setzen sich mit der jeweiligen Gebietsbeauftragten entweder telefonisch oder per Email in Verbindung.

3. Die Gebietsbeauftragte wird den Fragebogen gewissenhaft bearbeiten und sich dann mit Ihnen gegebenenfalls (hängt von der Beurteilung ab) in Verbindung setzen.

4. Kommen Sie als neuer Besitzer näher in Betracht, wird ein persönliches Vorgespräch durch die Gebietsbeauftragte selbst oder einen von ihr Beauftragten bei Ihnen Zuhause geführt, um Sie, Ihre Familie, Ihr häusliches Umfeld etc. kennenzulernen.

5. Haben wir nach diesem Gespräch den Eindruck gewonnen, dass der zu vermittelnde Boxer in Ihre Familie passt, wird ein Termin zum gegenseitigen Kennenlernen vereinbart.

6. Die Abgabe erfolgt mit einem Vertrag nach dem Tierschutzgesetz, der im wesentlichen beinhaltet, dass der Boxer als Familienmitglied behandelt wird. Zwinger oder ähnliche Haltung ist strikt untersagt, ebenso darf der Boxer nicht zur Zucht eingesetzt werden. Eine liebevolle Betreuung und Versorgung steht absolut im Mittelpunkt. Die anfallende Vermittlungsgebühr wird Ihnen die zuständige BNH-Gebietsbeauftragte auf Anfrage mitteilen.

7. Die anfallende Vermittlungsgebühr hängt von vielen Faktoren ab.
Deshalb kann man hier keinen generellen Betrag angeben.
Die zuständige BNH-Gebietsbeauftragte wird Ihnen auf Anfrage gerne weitere Auskünfte erteilen.

Wenn Sie diese Anforderungen erfüllen möchten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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